Rechtsprechung
OLG Hamm, 30.10.1980 - 7 UF 275/80 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- familienrecht-deutschland.de
BGB § 1610
Unterhalt unter Verwandten; Anspruch des volljährigen Kindes auf Unterhalt; Ausbildungsunterhalt; Unterhaltspflicht nach einem Fachrichtungswechsel eines studierenden Kindes. - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Menden, 08.05.1980 - 6 F 246/79
- OLG Hamm, 30.10.1980 - 7 UF 275/80
Papierfundstellen
- NJW 1981, 767
- FamRZ 1981, 490
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 29.06.1977 - IV ZR 48/76
Finanzierung der Berufsausbildung
Auszug aus OLG Hamm, 30.10.1980 - 7 UF 275/80
Die Voraussetzungen für diese Förderung können somit vorliegen, ohne daß eine Unterhaltspflicht nach bürgerlichem Recht, die nach individuellen Gesichtspunkten zu beurteilen ist, besteht (vgl. BGH FamRZ 1977, 629).Es wird also darauf ankommen, ob eine grobe Fehleinschätzung persönlicher, für die Berufswahl maßgeblicher Eigenschaften vorliegt, und ob die Aussicht besteht, daß der gewählte Beruf später einmal ausgeübt werden, und eine ausreichende Lebensgrundlage bieten kann (vgl. BGH FamRZ 1977, 629).
deren Bezahlung dem Unterhaltsverpflichteten zuzumuten ist (BGH FamRZ 1977, 629); dabei wird man von reichen Eltern, die ihr Leben weitgehend frei von der Rücksicht auf die zur Verfügung stehenden Geldmittel gestalten können, erwarten müssen, daß sie den Wunsch eines Kindes achten, auch nach geraumer Zeit des Studiums seinen Lebensinhalt in einem nunmehr neu gewählten Beruf zu suchen, während ein Kind, das seinen Eltern mit der Finanzierung des Studiums spürbare Einschränkungen abverlangt, seinerseits auch eher eine Beschränkung auf das einmal gewählte Ziel hinnehmen muß (vgl. OLG Oldenburg FamRZ 1978, 444).